Abnahme von Raserautos verfassungskonform
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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Beschlagnahme von Raserautos als verfassungskonform bestätigt. Eine Ausnahme für Leasingfahrzeuge ist laut Erkenntnis aber gleichheitswidrig und wird demnächst aufgehoben.
salzburg.orf.at