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Abnahme von Raserautos verfassungskonform

[Informationsverbund, Newslink]
von hacl

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Beschlagnahme von Raserautos als verfassungskonform bestätigt. Eine Ausnahme für Leasingfahrzeuge ist laut Erkenntnis aber gleichheitswidrig und wird demnächst aufgehoben.

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