Salzburg: Bürgerbefragung ist nicht rechtskräftig | SN-Leserbrief
Zu "Die S-Link-Befragung war rechtswidrig" (SN-Lokalteil vom 9.1.2026): Mit dem VfGH-Urteil ist die Bürgerbefragung nicht rechtskräftig und daher rückgängig zu machen. Die Arbeit der Projektgesellschaft Stadtbahn Salzburg ist wieder ...
Volksbefragung Lokalbahn Salzburg - Der Österreichische Verfassungsgerichtshof
Der Österreichische Verfassungsgerichtshof
VfGH: S-Link-Befragung war gesetzwidrig
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat jetzt dem Einspruch gegen die Volksbefragung zur unterirdischen Lokalbahnverlängerung S-Link durch die Stadt Salzburg stattgegeben. Die Fragestellung sei unklar gewesen, deshalb sei die Befragung gesetzwidrig, entschied das Höchstgericht.
Höchstgericht entscheidet: S-Link-Befragung war gesetzwidrig – das sagt der Landeslegist
Die Fragestellung bei der Befragung zur geplanten Lokalbahnverlängerung in Salzburg war unklar und widerspricht daher dem Salzburger Volksbefragungsgesetz. Das ist nun durch den Verfassungsgerichtshof bestätigt.
Fragestellung muss vorher rechtens sein
In den SN vom 9. 1. 2026 wird berichtet, dass die Volksbefragung vom 10. 11. 2024 über den S-Link nach einem Urteil der Höchstrichter des Verfassungsgerichtshofs nicht rechtens war. Es werden auch die grundsätzlichen Einwände, die zu der Entscheidung geführt haben, erwähnt. Im Artikel wird die Frage gestellt, was das Land daraus lerne für weitere Befragungen.