Arbeitsgericht München: Trambahnfahrer muss Zug mit Bundeswehrwerbung fahren
[Informationsverbund, Newslink]
von
Aus Gewissensgründen lehnte es ein Fahrer ab, eine Tram mit Bundeswehrwerbung zu fahren. Warum das Gericht seiner Argumentation nicht folgte.
sueddeutsche.de