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Region
AT323 Salzburg und Umgebung
Branche
ÖBB Infrastruktur AG
ÖBB: Neues Zufahrtssystem für Park&Ride-Anlagen in Neumarkt am Wallersee

ÖBB: Neues Zufahrtssystem für Park&Ride-Anlagen in Neumarkt am Wallersee

[Informationsverbund, Presseaussendung]
von A.D.

Mit 7. Jänner 2025 geht ein neues Zufahrtssystem zu den Park&Ride-Anlagen in Neumarkt am Wallersee in Betrieb. Dieses funktioniert unkompliziert und schrankenlos.

Im Bundesland Salzburg ist das schrankenlose System bereits in Bischofshofen, Hallein und Schwarzach-St. Veit im Einsatz. Jetzt wird es kontinuierlich auf den stark frequentierten Park&Ride-Anlagen ausgerollt. Das gemeinsam mit dem Land Salzburg und mit der Gemeinde Neumarkt am Wallersee errichtete, moderne und zeitgemäße Zufahrtssystem gewährleistet, dass Öffi-Nutzer:innen ein entsprechendes Parkplatzangebot zur Verfügung haben. Leider werden vor allem zentrumsnahe Park&Ride-Anlagen in vielen Orten als Parkplatz genutzt, ohne dort auf den Öffentlichen Verkehr umzusteigen. Das System mit Kennzeichen-Erkennung und Bezahlfunktion direkt an der Ausfahrt kommt in Neumarkt am Wallersee ab 7. Jänner 2025 zum Einsatz.

Handhabung des neuen Zufahrtssystems

Das Zufahrtssystem kommt ohne Schrankenanlage aus. Bei der Einfahrt wird das Kennzeichen des einfahrenden Autos mittels Kamera automatisch erfasst. Beim Verlassen des Parkplatzes registriert eine weitere Kamera via Kennzeichenerfassung, dass das Auto die Anlage wieder verlassen möchte. Erst jetzt muss der Fahrer selbst aktiv werden und einen gültigen Code am Fahrschein oder dem Klimaticket am Scanner der Ausfahrtssäule einlesen. Durch die Verknüpfung von Autokennzeichen und Fahrschein erkennt das System, ob man berechtigt geparkt hat und eine grüne Ampel signalisiert die Berechtigung zur Ausfahrt. Dies funktioniert auch bei Wochen-, Monats- oder Jahreskarten. Mit gültigem Fahrschein ist die tägliche Nutzung (morgens einfahren, abends ausfahren) und die durchgehende Nutzung für Wochenpendler:innen kostenfrei. Wenn Fahrgäste ihr Auto für einen längeren Zeitraum abstellen möchten, fallen ab dem sechsten Tag der ununterbrochenen Nutzung Kosten in Höhe von 3,00 Euro pro Tag an.

50 Euro pro Tag bei widerrechtlicher Nutzung

Ohne gültigen Fahrschein werden Kosten in Höhe von 50 Euro pro angefangenem Tag direkt an der Ausfahrtssäule fällig (maximal drei Tagestarife bzw. 150 Euro). Diese Kosten können mit Bankomat- oder Kreditkarte beglichen werden. Widerrechtlich Parkende ohne gültigen Fahrschein können die angefallene Kosten nachträglich (innerhalb von 48 Stunden) online bezahlen. Wird die P&R-Anlage trotz roter Ampel verlassen, wurde die Park and Ride-Anlage nicht entsprechend der Nutzungsbedingungen genutzt. Nach 48 Stunden erfolgt eine kostenpflichtige Halteranfrage gemäß Preistafel zuzüglich Inkassokosten. Bei Feststellung einer nicht rechtmäßigen Nutzung werden Kosten in Höhe von 50 Euro pro angefangenem Tag (max. 3 Tage bzw. 150 Euro) zuzüglich Bearbeitungskosten fällig.

Pressemeldung ÖBB