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Batterie-Wasserstoff-Bus von Rampini im Testbetrieb vor dem Wiener Stephansdom.

Städtebund: Mobilitätswende jetzt – öffentlichen Verkehr nachhaltig finanzieren

[Presseaussendung]
von A.D.

Beim Verkehrsausschuss des Österreichischen Städtebundes forderten die Städte in Wels eine stabile Finanzierung des öffentlichen Verkehrs sowie Unterstützung durch die nächste Bundesregierung, um die Mobilitätswende voranzubringen.

Fachausschuss für Verkehr tagt in Wels

Beim Fachausschusses für Verkehrsangelegenheiten des Österreichischen Städtebundes in Wels fordern die Städte Planungs- und Finanzierungssicherheit für die Mobilitätswende. Ein Schwerpunkt dabei sind die Forderungen der Städte an die nächste Bundesregierung - vor allem hinsichtlich der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. Der Verkehrsausschuss behandelt auch Möglichkeiten der Städte zur Verkehrsberuhigung aufgrund der 35. StVO-Novelle über Tempolimits und Tempokontrollen.

Der Welser Mobilitätsstadtrat Stefan Ganzert begrüßte die politischen und beamteten Verantwortlichen der Städte für den Verkehrsbereich anlässlich der zweitägigen Fachtagung: „Es freut mich, dass ich Kolleginnen und Kollegen aus ganz Österreich beim Verkehrsausschuss in Wels begrüßen kann. Neben fachlichen Inputs stehen unter anderem auch eine Baustellenbesichtigung der Brücke Wels-Schleißheim sowie der neu gestaltete Verkehrserziehungsgarten auf dem Programm.“

Die konkreten Forderungen der Städte

Julian Fässler, Vizebürgermeister der Stadt Dornbirn, Stadtrat für Stadtentwicklung und Stadt- und Verkehrsplanung und Teil des Präsidiums des Verkehrsausschusses des Österreichischen Städtebundes: „Die Lebensqualität in Städten hängt stark von einem attraktiven ÖPNV ab. Die Ausbau-Bemühungen und die ständigen qualitativen und ökologischen Verbesserungen für die Fahrgäste kosten viel Geld. Für die Finanzierung brauchen wir einen Schulterschluss zwischen allen Gebietskörperschaften.“

Vizebürgermeisterin und Verkehrsreferentin der Landeshauptstadt Graz Judith Schwentner - auch Präsidiumsmitglied des Städtebund-Verkehrsausschusses - bekräftigt diese Forderung: „Die Lage der Städte ist finanziell angespannt, gleichzeitig sind wir Hauptträger der notwendigen Ausbaukosten des öffentlichen Verkehrs (ÖV). In Hinblick auf die notwendige Dekarbonisierung der ÖV-Flotte stehen wir Städte vor noch größeren Herausforderungen und benötigen Planungs- und Finanzierungssicherheit. Deswegen sind unbedingt Mitfinanzierungen durch den Bund und die Länder notwendig, damit die kostspieligen aber hochwirksamen Systeme (Straßenbahn, Bus) ausgebaut werden können. Der stabile und langfristige Betrieb des öffentlichen Verkehrs muss finanziert werden.“

Darüber hinaus sei die Anpassung des seit vielen Jahren gleich gebliebenen Strafenkataloges für Verkehrs- und Parkstrafen eine unabdingbare Notwendigkeit. Schwentner: „Einerseits, damit die Strafen überhaupt noch verkehrssteuernd wirken, andererseits, weil durch die fehlende Inflations-Anpassung den Städten Einnahmen fehlen.“

Auch Sandra Wassermann, Stadträtin für Kommunale Dienste, Straßenbau und ÖPNV der Landeshauptstadt Klagenfurt fordert von einer neuen Bundesregierung eine bessere gesetzliche Absicherung der Finanzierung des städtischen öffentlichen Verkehrs: “Die unzureichende finanzielle Unterstützung des öffentlichen Personennahverkehrs durch den Bund stellt auch die Städte ohne Straßenbahn oder U-Bahn vor große Herausforderungen. Es muss dringend ein gerechterer Verteilungsschlüssel geschaffen werden, damit auch diese Städte eine angemessene Unterstützung erhalten. Wir wollen den Busverkehr in Klagenfurt ausbauen, um den Bürgerinnen und Bürgern eine noch bessere und einfachere Mobilitätsmöglichkeit bieten zu können.”

Nach Erhebungen des Österreichischen Städtebundes werden allein in den großen Landeshauptstädten Investitionsbedarfe von ca. 8,7 Mrd. Euro bis 2030 erforderlich sein, um die Klimaziele zu erfüllen. Mit Blick auf das fehlende Geld für den ÖV-Ausbau (Flottenerneuerung, Angebots- und Kapazitätsausweitung), sowie die Ausbaubedarfe im Rad- und Fußverkehr meint:

Harald Ludwig, Vorsitzender des Verkehrsausschusses und Vizebürgermeister von St. Pölten: „Mit dem Klimabonus fördert die Bundesregierung über die Einnahmen aus der CO2-Abgabe autoaffines Mobilitätsverhalten mit 1,4 Mrd. Euro pro Jahr, während in den Städten und Stadtregionen ca. 1 Mrd. Euro pro Jahr für den Öffi-Ausbau fehlen, um die Klimaziele zu erreichen.“

Harald Ludwig fordert die nächste Bundesregierung auf, die Schlechterstellung von Städter*innen beim Klimabonus zu beheben und einen Teil der Einnahmen der CO2-Abgabe künftig für den Ausbau des Umweltverbundes zu reservieren.

Ludwig weiter: „Eine künftige Bundesregierung muss auch sicherstellen, dass die Mindereinnahmen durch die Einführung der regionalen Klimatickets den Städten auch tatsächlich abgegolten werden und aus diesem Titel auch Mittel für den Öffi-Ausbau die Städte erreichen.“

Derzeit fließen die entsprechenden Kompensationszahlungen des Bundes zur Finanzierung der Mindereinnahmen aufgrund regionaler Klimatickets und zur Finanzierung des Öffi-Angebotsausbaus nicht direkt an die Städte, sondern an die Verkehrsverbünde, welche diese Mittel nicht lückenlos an die Städte weiterleiten, sondern damit oftmals neue Mikro-ÖV-Bedarfsverkehre im ländlichen Raum aus diesen Mitteln etabliert haben.

Die Forderungen des Österreichischen Städtebundes zur Finanzierung des ÖPNV im Detail:

  • Teil der CO2-Abgabe für den Ausbau des Umweltverbundes reservieren, Schlechterstellung Städter*innen beim Klimabonus sanieren

  • ÖPNV-Spezialgesetz zur Absicherung des laufenden Betriebs des ÖPNV unter Zusammenführung von Ausgaben- und Aufgabenverantwortung

  • Fonds für ÖPNRV-Infrastrukturen in Städten und Stadtregionen sichert Mitfinanzierung großer Straßenbahn- und Linienbusprojekte durch Bund und Länder

  • Alle Städte, die den Vorgaben des Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetzes (SFBG) unterliegen, sollen Zugang zu einer ausreichenden Förderung zur Busumstellung auf alternative Antriebe bekommen - zusätzlich muss ein Investitionsprogramm für die notwendige Anpassung der Busbetriebshöfe geschaffen werden.

Rad- und Fußverkehr weiter attraktivieren - auch gesetzlich

Anlässlich des Verkehrsausschusses unterstreicht Armin Kaltenegger, Kuratorium für Verkehrssicherheit, die neuen Möglichkeiten der Städte beim Herabsetzen der Geschwindigkeit im Ortsgebiet: „Um die große Erleichterung, die uns die 35. StVO-Novelle gebracht hat, auch wirklich zu erkennen, muss man ganz genau hinschauen: Tempo 30 in Schutzzonen wie Kindergärten oder Altersheimen können nun unbürokratisch und einfach verordnet werden. Der aufwändige Nachweis der ‚Erforderlichkeit‘ entfällt, es reicht der Hinweis, dass die Temporeduktion zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geeignet ist. Ein großer Vorteil vor allem für kleinere Gemeinden.“

Die Städte fordern von der nächsten Bundesregierung weitere Unterstützung bei der Sicherung und dem Ausbau der Flächen für Rad- und Fußverkehr - dabei sollten folgende Bereiche vorrangig angegangen werden:

  • Automationsunterstütze Zufahrtskontrolle: bestehende Fahrverbote und Flächen, die dem Rad- oder Fußgänger*innenverkehr vorbehalten sind, sollen nach italienischem Beispiel (Zona a traffico limitato, ZTL) durch automatisierte Ein- und Zufahrtskontrollen vom Autoverkehr freigehalten werden können. Dazu bedarf es einer Änderung der Straßenverkehrsordnung gemäß bestehender Vorschläge eines von Städtebund und Klimaministerium beauftragten Rechtsgutachtens.

  • Klimaaktiv mobil: Die Städte sprechen sich für eine Beibehaltung und Aufstockung der Bundesförderungen für Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur auf die tatsächlichen Bedarfe zur Erreichung der Klimaziele aus. Vor allem die direkte Abrufbarkeit der Förderung durch Städte sowie die transparenten Bewertungs- und Reihungskriterien sollen beibehalten werden.

  • E-Mopeds weg vom Radweg: Es braucht eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene in Richtung eines Benützungsverbots von Radwegen und Geh- und Radwegen durch Fahrräder gem. §2 Abs.1 Z22 lit.d. Darunter würden sämtliche „E-Mopeds“, aber auch Räder mit mehr als 60 kg fallen. Dafür soll im Gegenzug der Behörde die Möglichkeit einräumt werden, wenn es der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht widerspricht, per Verordnung diese Fahrzeuge auf bestimmten Strecken zuzulassen.

Pressemeldung Wien