ÖBB: Schadenersatzabwicklung nach Güterzugentgleisung in Wels startet
Als Folge einer Güterzugentgleisung im Bereich des Verschiebebahnhofs Wels im September 2023 gelangte der Kohlenwasserstoff Styrol in das umliegende Erdreich.
Trotz sofortiger Alarmierung der Einsatzkräfte konnte eine Verunreinigung des Grundwassers nicht verhindert werden. Die unmittelbar gestartete Grundwassersanierung wurde in laufender Abstimmung mit den Behörden vorgenommen.
Sanierungsmaßnahmen zeigen gute Wirkung
Mithilfe von Grundwassersonden und Sperrbrunnen konnte die Ausbreitung des Kohlenwasserstoffs im Grundwasser eingedämmt werden. Die Ausbreitungsfläche hat sich seit der maximalen Ausdehnung Mitte März mittlerweile wieder um rund 73 Prozent reduziert. Gesamt wurden mit den Filteranlagen bereits rund 22.000 Liter Styrol aus dem Grundwasser gefiltert. Die 34 Sanierungsbrunnen sowie die Filteranlagen bleiben weiterhin in Betrieb.
Filter in Wels. © ÖBB/Kaufmann
Filteranlagen in Wels. © Intergeo
Verkettung unglücklicher Umstände
Da der Vorfall sowohl einen Güterzug als auch die Infrastruktur der ÖBB betrifft, übernehmen die ÖBB die Verantwortung für alle hierdurch verursachten Schäden der Anrainer:innen. Die Einzelheiten des Ereignisses werden derzeit intern und extern durch die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes geprüft. Betroffene Anrainer:innen können jedoch jetzt Schadenersatzansprüche geltend machen – dies betrifft etwa Schäden an Geräten, die im oder mit Grundwasser betrieben werden sowie Kosten durch erhöhte Nutzung der Ortswasserleitung. Jeder Fall wird individuell geprüft und aufgearbeitet.
Mitarbeiter:innen der ÖBB werden die Anrainer:innen im betroffenen Ausbreitungsgebiet in den kommenden Tagen persönlich und via Postwurf informieren.
Schadenersatzforderungen können schriftlich an folgenden Kontakt gestellt werden:
BLS Rechtsanwälte GmbH Kärntner Straße 10 1010 Wien Mail: styrolaustritt@bls4law.com
Die ÖBB bitten, entsprechende Belege zur individuellen Prüfung der Schäden mitzusenden.
Pressemeldung ÖBB