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Region
AT323 Salzburg und Umgebung
Branche
Schiene Salzburg GmbH
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Salzburger Regionalstadtbahn Projektgesellschaft mbh (S-LINK)
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Projekt RSB
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Die Rote Elektrische
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S-LINK wird Projekt der Klima- und Energiewende - S-LINK

[Informationsverbund, Presseaussendung]
von AIM

UVP-Bescheid liegt vor: Die S-LINK Projektgesellschaft hat für das erste Vorhaben „Verlängerung Salzburger Lokalbahn bis Mirabellplatz“ (S-LINK SALB-MIRA) die Genehmigung gemäß Umweltverträglichkeitsgesetz erhalten.

Die S-LINK Projektgesellschaft hat für das erste Vorhaben „Verlängerung Salzburger Lokalbahn bis Mirabellplatz“ (S-LINK SALB-MIRA) die Genehmigung gemäß Umweltverträglichkeitsgesetz erhalten. Die Projektgesellschaft wurde 2019 von Stadt, Land und Salzburg AG (heute Salzburger Linien Verkehrsbetriebe) gegründet, um die bestehende Lokalbahn bis zum Mirabellplatz unterirdisch zu verlängern.

„Es freut uns, dass wir im Sinne des Auftrages durch unsere Gesellschafter jetzt eine Baugenehmigung haben“, kommentiert S-LINK Geschäftsführer Stefan Knittel die Entscheidung.

S-LINK als Projekt der Klima- und Energiewende bestätigt

„Besonders erfreulich ist es, dass der S-LINK als Projekt der Klima- und Energiewende eingestuft wurde“, erläutert Monika Stöggl, Leiterin der Rechtsabteilung

„Unzweifelhaft leistet der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs einen großen Beitrag zur Erreichung der globalen und europäischen Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele.“

Die UVP-Behörde verweist in den Ausführungen darauf, dass das Land Salzburg verpflichtet ist, den landesweiten Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um 50 Prozent zu senken. Vor diesem Hintergrund liege die Umsetzung des S-LINK sowohl im Lichte des Klimaschutzes als auch der Verbesserung der Luftqualität im öffentlichen Interesse. S-LINK sei ein zentraler Bestandteil jener Programme, die den Weg zur Klimawende beschreiben, wie dem „Ausbau Öffentlicher Verkehr & Radverkehr“ des „Masterplan Klima + Energie 2030“. Treibhausgase während der Bauphase werden durch die Einsparungen in der Betriebsphase nach ca. 9 Jahren kompensiert, bestätigt die Behörde.

In diesem Sinn sieht der Bescheid auch eine Bauausführungsfrist und Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2030 vor, damit ehestmöglich ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden kann.

Einwendungen und Bedenken von Befürworter:innen und Gegner:innen umfassend geprüft

Im Rahmen des UVP-Verfahrens haben rund 25 unabhängige Sachverständige für die Behörde die Unterlagen der Fachleute der Projektgesellschaft, aber auch die Einwendungen und Bedenken in den eingelangten Stellungnahmen von Anrainer:innen umfassend geprüft. Die Bedenken reichten von der mangelnden verkehrlichen Wirksamkeit des Vorhabens, fehlendem Nutzen-Kosten-Verhältnis bis hin zu einem befürchteten mangelhaften Klima- und Energiekonzept. Auch die Projektbefürworter:innen wie die Bürgerinitiative „DAFÜR“ beteiligten sich aktiv am Verfahren. In über 60 Seiten setzt sich die Behörde mit den eingelangten Stellungnahmen fachlich auseinander und würdigt diese in fachlicher rechtlicher Hinsicht mit dem Ergebnis, dass das Projekt umweltverträglich ist und entsprechend den gültigen gesetzlichen Bestimmungen oder Leitfäden geplant wurde.

„Es freut uns, dass damit das Projekt von unabhängigen Expert:innen als sinnvoll und wirksam bestätigt ist“, ergänzt Knittel.

Besonderes Augenmerk auf Anrainer:innen, Gewerbetreibende und Hoteliers

Anrainer:innen entlang des Vorhabens äußerten ihre Bedenken vor allem hinsichtlich der Belastungen während der Bauzeit. Die Auswirkungen der Bauphase wurden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens umfassend geprüft. Die Behörde hat im Bescheid festgestellt, dass diese durch umfangreiche Maßnahmen so weit minimiert werden, dass eine Gesundheitsgefährdung oder unzumutbare Belästigung von Nachbar:innen vermieden werde. Dazu zählen schalltechnische, luft- und reinhaltetechnische, erschütterungstechnische und humanmedizinische Maßnahmen sowie Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

Auch sei in diesem Zusammenhang auf die besonderen Verhältnisse des betroffenen Gastgewerbes Bedacht genommen und für Hotelzimmer und Gasträume von Restaurants, Cafés etc. ein maximaler Innenraumpegel festgesetzt worden.

Positiver volkswirtschaftlicher Nutzen

Im Bescheid bestätigte die Behörde die Ausführungen des Standortanwaltes, der auf einen positiven volkswirtschaftlichen Nutzen verweist. Insbesondere werden durch die Umsetzung des Projektes mehr als 2.000 neue Arbeitsplätze in Salzburg geschaffen.

„Besonderen Wert legen wir auf regionale Wertschöpfung“, betont Knittel.

Verbindliche Zielvorgaben von Stadt und Land werden mit dem S-LINK umgesetzt

Die UVP-Behörde verweist in ihren Ausführungen auf eine Vielzahl von raumplanungsrechtlichen Dokumenten mit Zielvorgaben des Landes aber auch der Stadt Salzburg, mit denen eine durchgehende neue Schienenverbindung durch die Stadt geschaffen werden sollen.

Sowohl das Salzburger Landesentwicklungsprogramm 2022, als auch das Regionalprogramm Salzburg Stadt und Umgebungsgemeinden 2013 wurden von den Gebietskörperschaften als verbindlich erklärt. Letzteres nennt den Bau der Regionalbahn nach Hallein als Herzstück dieser Maßnahmen. Aber auch weitere Programme bestätigen das öffentliche Interesse des Projekts.

Weiterer wichtiger Meilenstein für S-LINK

Neben der Konzession durch den Bund im April liegt nun auch die UVP-Genehmigung der Salzburger Landesregierung vor.

„Ein weiterer Meilenstein für S-LINK SALB – MIRA ist erreicht. Damit verfügt S-LINK über alle rechtlichen Genehmigungen für die Umsetzung des ersten Teilvorhabens“, fasst Stöggl zusammen.

Pressemeldung S-LINK


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