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Region
DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Branche
Bayerische Regionaleisenbahn GmbH
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Förderverein Lokalbahn Hauzenberg - Passau | Granitbahn
Granitbahn | Kurios: Die Stadt Passau (SPD) betreibt Opfer-Täter-Umkehr

Granitbahn | Kurios: Die Stadt Passau (SPD) betreibt Opfer-Täter-Umkehr

[Reportage, Presseaussendung]
von AIM

Streitpunkt Granitbahn. Was zur Erleichterung der Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser kurzfristig gedacht war, dauert nun schon unglückliche 13 Jahre an. Seit 2011 ist die Stadt Passau säumig mit der Wiedererrichtung eines Bahn-Geländers.

Granitbahn | Kurios: Die Stadt Passau (SPD-regiert) betreibt Opfer-Täter-Umkehr

Zur Vorinformation:

Seit August 2023 verkehrt die Granitbahn wieder auf dem Abschnitt Passau-Voglau - Kräutelsteinbrücke - Passau-Lindau.

Dem vorausgegangen sind mühevolle Stunden der Wiederinstandsetzung, der Abnahme und Genehmigung durch die Eisenbahn- und Betriebsbehörden. Ziel ist es einen regelmäßigen Bahnbetrieb zu etablieren, so hat die Bahn das Potential die staugeplagte Stadt Passau verkehrlich massiv zu entlasten, immerhin bietet die Bahnverbindung 2 zusätzliche Donau/Inn Querungen und ist so der schnellste Weg von Lindau in die Innstadt sowie von dieser ins Zentrum von Passau.

Weiters kann die Granitbahn in Kombination mit der Donauschifffahrt eine attraktive An- und Abreise zwischen Passau Hbf und Schiffsanleger, sowie Sonder- und Ausflugsfahrten mit sehenswertem "Stadt-Panorama" bieten. Jeder Touristiker müsste entzückt sein.

Jede andere Komune würde sich wohl alle 10 Finger abschlecken, wenn sie über eine "fertige" Verkehrslösung verfügen würde, nicht so in Passau.


Schutzgeländer in der Innstadt

Verfolgt man die örtliche Presse in Passau, dann sorgt ein Thema offenbar für Gesprächsstoff und bewegt einige Gemüter: Das wiederzuerrichtende Schutzgeländer entlang der Granitbahnstrecke über eine Länge von 405 m zwischen dem Mühltalbach und dem Bahnübergang Rosenauer Weg.

Die BRE möchte dies zum Anlass nehmen, um mit einigen Informationen zur Versachlichung der Diskussion beizutragen. Da in Deutschland Gewerbefreiheit besteht, soll auf solche Verlautbarungen, die das „Existenzrecht“ der Bahnstrecke schlechthin in Frage stellen, aus Niveaugründen allerdings nicht eingegangen werden.

Im oben genannten Streckenbereich handelt es sich um Grund und Boden der Bayerischen Regionaleisenbahn GmbH, auf dem auch der Weg verläuft. Ein Vorbetreiber der Strecke, die Deutsche Bundesbahn, hatte der Stadt Passau im Jahr 1984 gestattet, einen südlich der Gleisanlage befindlichen Geländestreifen für einen Fuß- und Radweg zu nutzen. Diese widerrufliche Gestattung ist vertragsgemäß an die Auflage geknüpft, dass ein Geländer zur Abgrenzung zwischen Bahnkörper und Weg in einem Mindestabstand von 2,60 - 2,70 m ab der Gleismitte zu errichten ist. Die seinerzeit CSU-geführte Stadt Passau hatte diese Bedingungen bestätigt.

Diese Vereinbarung ist letztendlich auf die BRE übergegangen. Auf Wunsch der Stadt Passau ist das Geländer vor gut 10 Jahren entfernt worden, da die Strecke seinerzeit noch betrieblich gesperrt gewesen ist. Mit der Wiederaufnahme des Eisenbahninfrastrukturbetriebs greift die Verpflichtung der Stadt, das Geländer wieder zu errichten.

Die bisherige Situation zeigt täglich, dass die Abgrenzung zwischen Bahn und Wegen dringend erforderlich ist, da sich die Nutzer des Weges nicht nur gefährlich dem Gleiskörper nähern, sondern sich sogar vollkommen unbekümmert auf dem Gleis aufhalten, was nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung nicht statthaft und bei Betriebsstrecken sogar unter das Strafrecht fallen kann. Diese Gefahr gilt ganz besonders auch für Radfahrer, denn bei einem unbeabsichtigten Fahrfehler eines Radfahrers könnte es zu einem Zusammenstoß mit einem Eisenbahnfahrzeug kommen.

Dies war sicherlich auch der Beweggrund für die Regelung über die Errichtung eines Schutzgeländers zwischen Radweg und Gleis, die im Gestattungsvertrag zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Stadt Passau seinerzeit getroffen wurde.

Insofern muss all denjenigen, die sich nun vehement für eine Weglassung des Geländers plädieren, vorgehalten werden, dass sie damit Leib und Leben der Wegenutzer leichtfertig aufs Spiel setzen.

Hierbei ist zu beachten, dass die Bahn grundsätzlich nicht „auf Sicht“ fährt. Hier besteht ein grundlegender Unterschied zum Straßenverkehrsteilnehmer, der die Gefahrlosigkeit seiner Fahrt immer durch Sicht auf den Fahrweg zu überprüfen hat. Ist der Fahrweg für einen Zug freigegeben, dann darf der Triebfahrzeugführer grundsätzlich auch auf einen freien Fahrweg vertrauen. Zudem sind die Bremswege beim Rad-Schiene-System gegenüber dem Straßenverkehr erheblich länger.

Auch der Hinweis auf die momentan geringen Zugzahlen verfängt nicht, denn gerade bei nur sporadischen Fahrten ist das Bewusstsein für die Gefahren des Bahnverkehrs nur gering ausgeprägt.

Das Geländer ist somit keine übertriebene Forderung einer Bahngesellschaft. Es dient in erster Linie der Sicherheit der Wegnutzer und kann erheblich dazu beitragen, Unfälle mit schweren Personenschäden zu vermeiden.

Die BRE hat der Stadt Passau angeboten, über die konkrete Ausgestaltung in einen sachlichen Dialog zu treten, um eine für alle Seiten annehmbare Lösung zu erreichen. So können bahnseitig auch etwas geringere Gleismittenabstände ggü. der Altvereinbarung akzeptiert werden, was bedeutet, dass das Geländer etwas näher an das Gleis gesetzt werden kann. Allerdings sollten auch Einengungen durch Bewuchs auf der dem Gleis abgewandten Seite des Wegs beseitigt werden.

Presseinformation: V.i.S.d.P. Gerhard J. Curth - Geschäftsführer Vorinformation und Ergänzungen: Redaktion in-motion.me