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ÖBB Personenverkehr AG
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Vorinformation zur Direktvergabe des SPNV im Land Oberösterreich an die ÖBB

[Presseaussendung, Informationsverbund]
von AIM

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) hat im Amtsblatt der Europäischen Union eine Vorinformation zur Erbringung von Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennah- ...

Vorinformation zur Direktvergabe des SPNV im Land Oberösterreich an die ÖBB

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) hat im Amtsblatt der Europäischen Union eine Vorinformation zur Erbringung von Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennah- und –regionalverkehr (SPNV) im Bundesland Oberösterreich gegeben (2022/S 236-680590).

Die Republik Österreich und das Land Oberösterreich, vertreten durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie als zuständige Behörde beabsichtigen über die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH) als Auftraggeberin für die Dauer von zehn Jahren einen Dienstleistungsauftrag direkt an die ÖBB Personenverkehr AG zu vergeben.

Beabsichtigter Auftragsgegenstand ist die Erbringung von SPNV-Leistungen ab voraussichtlich 10.12.2023 auf folgenden Streckenabschnitten:

• Ennsdorf/St. Valentin – St. Nikola-Struden • Linz Hbf – St. Valentin – Amstetten • St. Valentin – Weißenbach-St. Gallen – Selzthal – Stainach-Irdning – Attnang-Puchheim • Linz Hbf – Selzthal • Linz Hbf – Summerau • Linz Hbf – Wels Hbf • Traun – Marchtrenk • Wels Hbf – Grünau im Almtal • Wels Hbf – Passau Hbf • Neumarkt-Kallham – Simbach am Inn • Schärding – Attnang-Puchheim • Wels Hbf – Freilassing • Vöcklabruck – Kammer-Schörfling • Linz Urfahr – Aigen-Schlägl

Aufgrund der Inbetriebnahme infrastruktureller Großprojekte während der Vertragslaufzeit, insbesondere der Gesamtinbetriebnahme der Koralmbahn, des viergleisigen Ausbaus der Weststrecke im Bereich Linz sowie der Elektrifizierung von Innkreis- und Donauuferbahn, kommt es sukzessive je nach Inbetriebnahme der Infrastrukturprojekte zu Veränderungen im Fahrplansystem, welche in entsprechenden Phasen A-C abgebildet werden.

• Phase A: Fahrplanwechsel 2023/24 bis Gesamtinbetriebnahme Koralmbahn vsl. Fahrplanwechsel 2025/26 (rd. 12,46 Mio. Fahrplankm p.a.); • Phase B: von Gesamtinbetriebnahme Koralmbahn vsl. Fahrplanwechsel 2025/26 bis Inbetriebnahme der übrigen genannten Infrastrukturprojekte vsl. Fahrplanwechsel 2031/32 (rd. 12,69 Mio. Fahrplankm p.a.); • Phase C: ab Gesamtinbetriebnahme der genannten Infrastrukturprojekte vsl. Fahrplanwechsel 2031/32 bis Fahrplanwechsel 2033/34 (rd. 15,09 Mio. Fahrplankm p.a.);

Für die Erbringung der Verkehrsdienste in Phase A sind grundsätzlich die bereits im Einsatz befindlichen Bestandsfahrzeuge zu verwenden. In abzustimmenden Einzelfällen sind auch davon abweichende Fahrzeugeinsätze zulässig. Im Zuge von Leistungsausweitungen und zur Reduktion von Einsätzen der Baureihe 5047 ist der Einsatz von niederflurigen und klimatisierten (ggf. anzumietenden) Dieseltriebwagen erwünscht.

Beginnend in Phase B sind als Ersatz nicht-barrierefreien Rollmaterials bzw. im Zuge von Leistungsanpassungen zusätzlich schrittweise elektrisch betriebene Nahverkehrszüge mit folgenden Eigenschaften einzusetzen:

• Länge: rund 75m bzw. rund 100m; • Anzahl Türen: mindestens 6 pro Fahrzeugseite; • Breite Türen: rund 1 300mm; • Einstiegshöhe: 600mm über Schienenoberkante; • Höchstgeschwindigkeit: zumindest 160km/h.

Zusätzlich ist folgende Option im Rahmen der Vertragslaufzeit im Hinblick auf die vertragsgegenständliche Leistung vorgesehen:

Schrittweiser Ersatz von auf folgenden Linien eingesetzten Fahrzeugen (einzeln abrufbar): • (Linz Hbf –) Wels Hbf – Grünau im Almtal • (Vöcklabruck-) Attnang-Puchheim – Ried im Innkreis – Schärding

durch Fahrzeuge mit folgenden Eigenschaften:

• fahrdrahtunabhängiger Antrieb (ausgenommen Verbrennungsmotoren) • Einstiegshöhe: 600mm über Schienenoberkante; • Höchstgeschwindigkeit: zumindest 120km/h; • Länge: zwischen rund 50m und rund 75m;

Quelle EU-Amtsblatt