Zum Inhalt springen
Filter Filter
Region
AT322 Pinzgau-Pongau
|
AT323 Salzburg und Umgebung
|
AT311 Innviertel
Branche
Salzburg AG
|
Salzburg Linien Verkehrsbetriebe GmbH (Obus)
|
Pinzgauer Lokalbahn (PLB)
|
Salzburg Linien Verkehrsbetriebe GmbH (SLB)
|
Die Rote Elektrische
Salzburger Lokalbahnen Impressionen

Salzburg AG Verkehr – Gefahr in Verzug! Teil 5 aktuelle Ergänzung

[Presseaussendung, Informationsverbund]
von Richard Fuchs

Aus aktuell gegebenem Anlass, dem geplanten Rauswurf des eisenbahnrechtlich verantwortlichen Betriebsleiters der SLB, ohne den laut Eisenbahngesetz kein Betrieb erlaubt ist, muss dieser 5. Teil die bisherigen Aussagen zusätzlich ergänzen.

Offener Brief Salzburg 4. August 2021

Themenblock Betriebsleiter-Rauswurf und „Staatskommissär“

Aus aktuell gegebenem Anlass, dem geplanten Rauswurf des eisenbahnrechtlich verantwortlichen Betriebsleiters der Salzburger Lokalbahn, der nach dem Eisenbahngesetz im Bahn-Betrieb so gut wie nicht möglich ist, muss dieser 5. Teil die bisherigen Aussagen ergänzen. Nun hat es den Anschein, dass es dem Salzburg AG-Vorstand gerade recht kommt, in regelmäßigen Abständen einen Betriebsleiter der Salzburger Lokalbahn, mit täglich rund 15.000 Fahrgästen in einer Region mit rund 36.000 Einwohnern, feuern zu können. Das Problem ist die schwindende Fachkompetenz, die die Sicherheit der Bahn in bedenkliche Dimensionen treiben kann. Der Know-How-Verlust gefährdet die Mitarbeiter und die Fahrgäste. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen wird medial verniedlichend von einem „Bereichsleiter“ gesprochen.

Tatsächlich geht es um DEN EISENBAHNRECHTLICH VERANTWORTLICHEN und gesetzlich vorgeschriebenen „BETRIEBSLEITER“!

Die Salami-Taktik im scheibchenweisen Eliminieren des Kerngeschäftes der Salzburger Lokalbahnen, nämlich dem Schienenverkehr, läßt die Vermutung naheliegend erscheinen, dass letztendlich alle Bahnen im Bereich Salzburg AG Verkehr verschwinden sollen, wenn nicht raschest das Land Salzburg diesem fatalen Treiben ein Ende bereitet!

Im unübersichtlichen Organigramm der Salzburg AG Verkehr gibt es Planposten, wie „Asset Management“ (Begriff „Kapitalmarkt-Berater“) ohne eisenbahnrechtlich definierte Aufgabenbereiche, die aber lediglich Weisungen von Vorstandsinteressen den Mitarbeitern von Obus und Lokalbahn erteilen können, aber keine eisenbahnrechtlich sicherheitsrelevanten Dienstbefehle. Wenn sie allerdings die Weisungen der „Kapitalmarkt-Berater“ aus eisenbahnrechtlichen Gründen in Frage stellen, wie schon passiert, werden sie gefeuert. Unter diesen verworrenen Verhältnissen ist eine ordnungsgemäße Arbeit der Lokalbahn- und Obus-Mitarbeiter sehr schwer möglich.

Undurchschaubare Arbeitsbedingungen gefährden Sicherheit, Leib und Leben

Da daraus resultierende Folgen durchaus auch Auswirkungen auf die Fahrgäste, bis hin zur Gefährdung von Leib und Leben haben kann, fordert die Fahrgast- und Interessensvertretung „Die Rote Elektrische“ das Verkehrsministerium auf, diesem undurchsichtigen Treiben ein Ende zu setzen.

Kein vernünftiger Mensch wird verstehen, dass jemand der seinen Job vorbildlich macht, von seinen Chefs gekündigt wird, nur weil er nicht gegen sein eigenes Unternehmen, sondern für die Bahn und deren Kunden arbeitet. In der Salzburg AG scheint "vorbildliche Arbeit" ein Kündigungsgrund zu sein. Wie er es macht, macht er es falsch. Unter solchen Bedingungen kann niemand ordentliche Arbeit in Ruhe abliefern!

Kommissarische Kontrolle wegen „Gefahr in Verzug“ durch das Verkehrsministerium

Zuerst muss eine unabhängige Sachverständigen-Kommission des Verkehrsministeriums die Sicherheit und Funktionalität aller Salzburger Lokalbahnen (Obus, Salzburger Lokalbahn, Festungsbahn, Mönchsberg-Aufzug und deren elektrische Anlagen, wie Kraftwerke und Unterwerke, Schafbergbahn, Wolfgangsee-Schifffahrt, Pinzgauer Lokalbahn, analog Kartellvertrag 1999) in den Bereichen Sicherungsanlagen, Infrastruktur und bei den Fahrzeugen die Revisionsfristen mit dem tatsächlichen technischen Zustand zu vergleichen, zu überprüfen und der Obersten Eisenbahn-Behörde zu melden.

Eisenbahngesetz 1957, Fassung vom 14.01.2014

Behördenaufgaben

§ 13. (1) Die Behörde erteilt die zum Bau und Betrieb einer Eisenbahn erforderlichen Genehmigungen. (2) Die Behörde kann aus Gründen der Sicherheit zur Überwachung der Bauausführung und ordnungsgemäßen Erhaltung von Eisenbahnanlagen, eisenbahntechnischen Einrichtungen und Schienenfahrzeugen technische Organe entsenden … einen Staatskommissär entsenden, der über die von ihm gemachten Wahrnehmungen zu berichten hat. Das Eisenbahninfrastrukturunternehmen oder die Gesellschaft hat dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie für die Entsendung eines Staatskommissärs eine Vergütung zu entrichten, …

Überprüfungen § 15h … (2) Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat bei Auftreten ernsthafter Zweifel am Vorliegen der für die Erteilung einer Verkehrsgenehmigung erforderlichen Voraussetzungen eine amtswegige Überprüfung vorzunehmen.

Lokalbahn, Festungsbahn, Obus

Zuerst muss eine unabhängige Sachverständigen-Kommission des Verkehrsministeriums die Sicherheit und Funktionalität aller Salzburger Lokalbahnen (Obus, Salzburger Lokalbahn, Festungsbahn, Mönchsberg-Aufzug und deren elektrische Anlagen, wie Kraftwerke und Unterwerke, Schafbergbahn, Wolfgangsee-Schifffahrt, Pinzgauer Lokalbahn, analog Kartellvertrag 1999) in den Bereichen Sicherungsanlagen, Infrastruktur und bei den Fahrzeugen die Revisionsfristen mit dem tatsächlichen technischen Zustand zu vergleichen, zu überprüfen und der Obersten Eisenbahn-Behörde zu melden.

Unvereinbarkeit oder Chance für den Landeshauptmann?

LH Dr. Haslauer ist als Landeshauptmann Eisenbahnbehörde des Landes in mittelbarer Bundesverwaltung und damit verpflichtet, die Mißstände im Bereich Salzburg AG Verkehr abzustellen. Andererseits ist Landeshauptmann Dr. Haslauer auch Aufsichtsratsvorsitzender der Salzburg AG in der Position, bei eklatanten Verfehlungen des Vorstandes, wie eben in diesem konkreten Fall, verpflichtet, den verantwortlichen Vorstand zu entlassen!

Grundsätzlich sind diese beiden Positionen, Eisenbahnbehörde und Aufsichtsratsvorsitzender, eine klassische Unvereinbarkeit. Im konkreten Fall kann das allerdings für den Landeshauptmann Dr. Haslauer die einmalige Chance bedeuten, den Vorstand Schitter aus der Salzburg AG zu entsorgen! Beide Blickwinkel aus beiden Positionen kommen ganz klar zu ein und derselben Erkenntnis: Vorstand Schitter muss aus der Salzburg AG entfernt werden, um keinen weiteren Schaden im Unternehmen zu hinterlassen.

Sicherheit der Mitarbeiter und der Fahrgäste steht vor irgendwelchen „Boni“

Die Sicherheit der Mitarbeiter und der Fahrgäste steht eindeutig meilenweit vor den persönlichen Machtspielen und „Boni“ des Vorstandes. Im Falle eines Unfalles bei Obus oder Lokalbahn, der Personenschaden zur Folge hat, wird ein bei einem Rechtsanwalt hinterlegter Brief seinen Weg zur -Staatsanwaltschaft finden!

Ausgliederung der Unternehmensbereiche Verkehr aus der Salzburg AG

Es ist absolut notwendig, die Verkehrsbetriebe der Salzburger Lokalbahnen (Obus, Salzburger Lokalbahn, Festungsbahn, Mönchsberg-Aufzug, Schafbergbahn, Wolfgangsee-Schifffahrt, Pinzgauer Lokalbahn) aus dem Einflussbereich von Vorstand Schitter zu retten und in eine eigene professionell geführte Art „Salzburger Landesbahn“ oder „Salzburgerland Mobilitäts-GmbH“ zu überführen! Hier ist Gefahr in Verzug und diese Maßnahme oder die Kündigung von Vorstand Schitter sind ein Gebot der Stunde. Je länger das dauert, desto kostenintensiver wird die Wiederherstellung eines Normalbetriebes und schwieriger wird es fachkundiges Personal zu erhalten bzw. wieder zu gewinnen, bzw. umso mehr läuft man Gefahr, dass es zu schweren Unfällen kommt.

Wir ersuchen die Frau Verkehrsministerin und Herrn Landeshauptmann die Sache sehr ernst zu nehmen!