Salzburg AG Verkehr – Gefahr in Verzug! - Teil 2 von 4
Für den „S-Link“-Innenstadttunnel wird ein konzessioniertes Eisenbahnunternehmen benötigt, um für die MIP-Bundes-Finanzierung zugelassen zu sein! Die Salzburg AG hat für die Lokalbahn-Verlängerung noch kein Konzessionsansuchen erstellt!
Offener Brief Salzburg 29. Juli 2021
Themenblock „Unternehmenskultur, Unvereinbarkeit Unternehmen und Behörde“
Das Land Salzburg hat beschlossen, die Salzburger Lokalbahn zur Regionalstadtbahn Salzburg als „S-Link“ zu erweitern. Dazu wurde die Salzburger Regionalstadtbahn Projektgesellschaft gegründet. Diese für die Bevölkerung so extrem wichtige Verkehrslösung gegen die STAU-Probleme und als Basis der Elektromobilität ist das Jahrhundertprojekt überhaupt! Das Haupthindernis dazu ist die Salzburg AG, die den Bereich Verkehr ganz offensichtlich loswerden will.
Das Problem ist: Für den Innenstadttunnel des „S-Link“ wird ein konzessioniertes Eisenbahnunternehmen benötigt, um als Adressat für die Bundes- Finanzierung nach dem MIP Mittelfristigen Investitionsprogramm des Bundes für Privatbahnen zugelassen zu sein! Die Salzburg AG hat bis dato für die Verlängerung durch die Stadt (erster Schritt Hauptbahnhof bis Mirabell) noch kein Konzessionsansuchen erstellt! Damit fehlt derzeit der Adressat für diese Bundesmittel und für den späteren Betrieb!
Die offizielle Visualisierung der S-Link-Station "Mirabell" mit dem Regionalstadtbahnzug als Lokalbahnverlängerung soll bereits 2025 in Betrieb gehen, so die Salzburg AG die Konzession dafür beantragt
Normalerweise ist diese Regelung des Bundes mit der Salzburger Lokalbahn kein Problem! Wenn aber der Eigentümer der Lokalbahn, die Salzburg AG, keinerlei Interesse an der Bahn hat, ist die Umsetzung mit vielen Fragen behaftet. Werden die Bundesmittel nach MIP zur Gänze dem Regionalstadtbahn-Projekt zur Verfügung gestellt oder besteht die Gefahr, dass diese Gelder als Einnahmen gesehen werden, die unmittelbar gewinnrelevant für die Berechnung der Bonuszahlungen für die Salzburg AG-Vorstände herangezogen werden? Damit würden Steuergelder des Bundes direkt in private Hände umgeleitet und das darf auf gar keinen Fall geschehen. Die ständig laufenden Probleme durch die Salzburg AG lassen die Vorsicht in den Vordergrund rücken!
Eine Aufstellung der Problemstellungen und Fragen sind hiermit aufgelistet:
1) Man hat den Eindruck, dass der Druck der Unternehmensleitung Salzburg AG über den Aufsichtsrat auf die Aufsichtsbehörde des Landes bewirkt, dass Fehlleistungen bei Entscheidungen bzw. daraus resultierende Mängel als Ergebnis keine politischen und rechtlichen Konsequenzen haben. Am Beispiel der Obus-Krise 2018 sowie dem unzulässigen schaffnerlosen Betrieb auf der „Roten Elektrischen“ hat man gesehen, dass Fehlleistungen der Salzburg AG offensichtlich keine Konsequenzen durch die oberste Eisenbahnbehörde ausgelöst haben.
2) Falsche und/oder politisch motivierte Besetzungen des Landes von Führungspositionen führt dazu, dass Personen ohne das unbedingt notwendige eisenbahnbetriebliche und technische Fachwissen agieren und irgendwelche riskante Entscheidungen treffen. Offensichtlich haben diese Personen keine ausreichende betriebliche Schulung, die zu einem reibungslosen und gesetzlich vorgeschriebenen Betrieb auf der „Salzburger Lokalbahn“ notwendig sind.
3) Die eisenbahnrechtlich vorgeschriebene Kompetenzreihung wurde auf den Kopf gestellt. Die postenmäßige Nominierung von Mitarbeitern, in einem sog. „Asset Management“ u.ä. englischen Wort-schöpfungen, über dem eisenbahnrechtlich vorgeschriebenen Eisenbahn-Betriebsleiter führt zu ungeklärten Zuständigkeiten bzw. Verantwortlichkeiten, die ereignisbedingt zu massiven Problemen führen können. Hier fällt fachlich dafür nicht vorbereitetes Personal ohne definierten Zuständigkeitsbereich und ohne die dafür gesetzlich vorgeschriebenen betrieblichen oder fahrzeugtechnischen Ausbildungen bei der SLB irgendwelche Weisungen und Entscheidungen, die in letzter Konsequenz zur Katastrophe führen können. „Asset Manager“ befindet sich in keinem Eisenbahnberuf-Bild!
4) Der eisenbahnrechtlich bestellte Betriebsleiter ist vorrangig der zuständigen Eisenbahnbehörde verantwortlich. Weisungen von der Unternehmensleitung, die dem sicheren Betrieb und den gesetzlichen Rahmenbedingungen widersprechen, dürften vom Betriebsleiter gar nicht ausgeführt und ohne eisenbahnrechtlichen Betriebsleiter darf kein Bahnbetrieb durchgeführt werden! Im Falle des Fehlens eines eisenbahnrechtlichen Betriebsleiters ist die Oberste Eisenbahnbehörde im Verkehrsministerium, ohne Ankündigung und auf die Stunde, befugt, den Betrieb der Bahn einzustellen. Es könnte der Eindruck entstehen, dass so ein Zustand vom Vorstand der Salzburg AG nicht ohnehin gewünscht ist.
Im Zeitungsartikel vom 27. Juli 2021 wird dieser Eindruck bestärkt
Salzburg AG denkt darüber nach, ohne Betriebsleiter auszukommen, was zum Verlust der Konzession führt. Will man so die Lokalbahn eliminieren?
5) Die gefühlte Praxis durch Aufforderung an „ausgesuchte“ Mitarbeiter und Führungskräfte eine Art „Spitzelwesen“ einzurichten, um sogenannte „Nestbeschmutzer“ ausfindig zu machen, ist für ein sicherheitsorientiertes Eisenbahnunternehmen höchst gefährlich! Beim Personal von Obus und Lokalbahn geht die Angst um, den Job zu verlieren, nur weil man gesetzeskonform seinen Job macht!
6) Ein riesiges Problem in der strategischen Planung des Unternehmens Salzburg AG ist das permanente Hinzuziehen von massiv überbezahlten externen Gutachtern, mit mangelndem Eisenbahnwissen. So könnten eisenbahnrelevante gesetzliche Vorgaben zugunsten der Salzburg AG interpretiert werden.
Das frühere ASFINAG-Gelände der Autobahnmeisterei Liefering war lange Zeit als Areal für die neue größere Obus-Remise geplant. Das Desinteresse der Salzburg AG hat diese Chance leichtfertig verspielt!
8) Ein für die Mitarbeitermotivation des engagierten Personals fatale Entwicklung ist möglicherweise die fehlende Selbstreflektion der Führungskräfte, die ihre Fehler weder eingestehen, noch zu erkennen in der Lage sind, dass andere fachkompetente Mitarbeiter vielleicht die „besseren“ fachlich fundierten „umsetzbareren“ ldeen haben. Hier geht vielfach Know-How und v.a. schöpferisches Potential frustriert verloren!
9) Führungskräfte abseits von Fachkompetenz, die es nicht verstehen, den Arbeitsaufwand ihrer Abteilung zu definieren und damit Ressourcen sinnvoll einzusetzen, führen seit Jahren zu bestehendem eklatanten Personalmangel in Instandhaltungsbereichen und im Fahrdienst. Nur so ist die Überschreitung von gesetzlichen Fristen in der Instandhaltung, bei Fahrzeugen genauso wie bei Anlagen denkbar.
10) Die im Verlustabdeckungsvertrag von 1998 festgelegten Leistungen werden ständig verletzt, wie die “Ausgründung“ der gewinnbringenden „Touristischen Bahnen“ (Festungsbahn, Schafbergbahn und Wolfgangseeschifffahrt) und die Aufgabe des wirtschaftlichen Standbeines „Güterverkehr“ zeigt. Aufgrund der Verlustabdeckung durch die öffentliche Hand ist die Einstellung des Güterverkehrs auf der Stieglbahn eine offensichtlich tolerierte Vertragsverletzung. Der Güterverkehr insgesamt war eine extrem wichtige wirtschaftliche Säule des Unternehmens Salzburger Lokalbahnen. Die hier erzielten maßgeblichen Deckungsbeiträge der Salzburg AG sind damit verschwunden bzw. weggebrochen!
Mit den sog. "Touristischen Bahnen" pickt sich die Salzburg AG die finanziellen Rosinen aus dem Kuchen und die Kernkompetenz Obus und Lokalbahn wird vernachlässigt. Öffentlicher Verkehr und speziell der Schienenverkehr haben die Aufgabe der Daseinsvorsorge und sind kein Selbstbedienungsladen für "Boni" einzelner Vorstände!
11) Jedes wirtschaftlich denkende Unternehmen wird immer darauf schauen, dass mehrere solide wirtschaftliche Standbeine auf sicherer Basis stehen. Mit der „Verabschiedung“ vom jahrelang gewinnbringenden Netzgüterverkehr (Kaindl-Shuttle, Leistungen für RailCargoAustria, Anschlussbahn Zellstofffabrik Hallein (ehem. Hallein Papier) etc.) und „Abschiebung“ der „wertvollen“ am Markt begehrten Triebfahrzeugführer mit vielen Typen- und Streckenberechtigungen wird hier eine immens wichtige wirtschaftliche Säule „Güterverkehr“ abgerissen. Das Abdrängen von wichtigen Mitarbeitern des Fahrdienstes, die außerdem technische Berufe ausüben können, aus dem Unternehmen, trotz internen Personalmangels, besonders in der Instandhaltung, gefährdet die Sicherheit und die Wirtschaftlichkeit und den Betrieb des Unternehmens Salzburg AG Sparte „Verkehr“.
Der lukrative erfolgreiche Güterverkehr passt nicht in das Bild der Demontage der Salzburger Lokalbahn. Die rührige Firma SETG, europaweiter Marktführer im Holztransport-Verkehr, kann sich nur freuen, wenn eine wirtschaftlich erträgliche Branche einfach abgestoßen wird.
12) Seitens der Salzburg AG waren keine Initiativen zum Aufhalten des gravierenden Rückgangs beim Güterverkehr auf der Lokalbahn zu beobachten. Man verzichtete auf die Akquise, die fester Bestandteil eines jeden modernen prosperierenden Unternehmens ist. So war es eine logische Konsequenz, dass die Salzburg AG den gewinnorientierten Bereich Güterverkehr, zur Freude eines Mitbewerbers, abgestoßen hat. Wenn die Salzburg AG kein Geschäft machen will, freut sich natürlich die Konkurrenz. Wenn das Fachpersonal abgebaut wird, gibt es keine Akquise und damit keine Güterkunden mehr. Über das gut ausgebildete Personal freuen sich auch die Mitbewerber.
13) Diametral dagegen zum Aushungern des Bereiches „Güterverkehr“ wird der verbliebene Teil des „Personenverkehrs“ durch das „Auspressen“ des Bereichs Verkehr durch die Salzburg AG mit der Forderung der Rendite von mindesten 6 % (branchenüblich wären 2 %) belastet. Werden hier die Boni des Vorstandes lukriert? Bekanntlich kann Personenverkehr, durch die gesetzliche Preisbindung der Erlöse, niemals eigenwirtschaftlich betrieben werden. Das Auspressen einer unrealistischen Rendite führt letztendlich zum „Ausbluten“ des Unternehmens Lokalbahn, dasselbe gilt auch für den Obus, auf Kosten der Öffentlichen Hand, die dann den Betrieb zur Gänze zu finanzieren hat.
Um weiteren Schaden vom öffentlichen Verkehr fernzuhalten, muss das Land Salzburg die Salzburger Lokalbahnen, mit allen Teilbereichen aus dem Würgegriff des Salzburg AG Vorstands befreien! Da leider das eigentliche Problem, der Salzburg AG-Vorstand, nicht nach dem Verursacherprinzip beseitigt wird, muss das Land Salzburg für die Salzburger Lokalbahnen wieder fachkompetentes Personal finden und einstellen. Mit der Salzburg AG funktioniert das gar nicht!
Genau das ist der Grund, warum der Verein „Die Rote Elektrische“ schon länger das Land Salzburg „händeringend“ ersucht, eigentlich müsste das gefordert werden, die Landesregierung Salzburg möge den Verkehrssektor (zur Gänze!) aus der fatalen Umklammerung des Salzburg-AG-Vorstandes befreien!
Die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen gefördert von Bund, Land und Stadt gehört in kommunale Hände. Damit darf kein Gewinn zu Gunsten von Aktionären erzielt werden!
14) Das Gefühl, dass der Salzburg AG-Vorstand den Verkehrsbereich loswerden will, wird immer mehr verstärkt. Wie die Verträge innerhalb der Salzburg AG „gelebt“ und „kontrolliert“ werden, erweckt den Eindruck, dass der Bereich Verkehr (Lokalbahn & Obus) abkassiert wird. Für Planungsleistungen scheinen Teile des MIP „Mittelfristigen Investitionsprogrammes“ zu „verschwinden“ und nicht eisenbahnwirksam ausgegeben zu werden. Ähnliches gilt für Serviceleistungen des Technischen Services. Es wäre nicht auszudenken, würden die vertraglich zugesicherten MIP-Bundesmittel für die Lokalbahn-Verlängerung bis Mirabell und durch die Stadt nicht zweckgebunden verwendet und irgendwo innerhalb der Salzburg AG versickern oder als Bestandteil von Renditen an Aktionäre ausgeben werden. Nach den derzeitigen Entwicklungen wäre das nicht auszuschließen. Man muss das penibel beobachten, damit das auf gar keinen Fall passieren kann.
Am 8. Juni 2006 wurde ein symbolischer "Tunnelanstich zum Mirabellplatz" in der Wendeanlage des Salzburger Lokalbahnhofes mit Verkehrsstadtrat Padutsch und dem Vater des "Karlsruher Modells" Dipl.-Ing.Dr.tech. Dieter Ludwig aus Karlsruhe durchgeführt.
15) Mit abenteuerlichsten Behauptungen wurde eine eigenartige Argumentationskette aufgebaut, warum keine Beteiligung an der Neuausschreibung der Berchtesgadener Land Bahn stattgefunden hat und warum keine Angebote für nachgefragte Instandhaltungs- und Pflegeleistungen an den Fahrzeugen vorgenommen wurden. Mit den Erfahrungen aus fast 12 Jahren Betrieb der Bahn und der Fahrzeuge hätte man ein solides Standbein weiter betreiben können.
Zusammen mit der Regentalbahn betreiben die Salzburger Lokalbahnen bis Ende 2021 die Berchtesgadener Land Bahn zwischen Freilassing und Berchtesgaden. Die Salzburg AG verabschiedet sich immer mehr aus der Kernkompetenz "Eisenbahn".
Der Verein „Die Rote Elektrische“ verlangt von Stadt und Land Salzburg SOFORT, alle genannten Verkehrsbereiche von Lokalbahn, Obus, etc. aus der fatalen Umklammerung der Salzburg AG zu befreien und in die „Salzburger Landesbahn“ auszulagern. Die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen gefördert von Bund, Land und Stadt gehört in kommunale Hände. Damit darf kein Gewinn zu Gunsten von Aktionären zum Nachteil der Ordnung und Sicherheit im Bahnbetrieb erzielt werden! Hier ist Gefahr in Verzug! In Sachen „Salzburger Landesbahnen“ hat das Land Salzburg dringenden Handlungsbedarf!