Deutsche Bahn: Informationen für Hobbyfotografen und –filmer aktualisiert
Die Deutsche Bahn hat die Informationen für Hobbyfotografen und -filmer in enger Abstimmung mit der Rechtsabteilung auf einen aktuellen Stand gehoben. Nachfolgend finden Sie die "Informationen für Hobbyfotografen und -filmer"
Informationen für Hobbyfotografen und –filmer
Ob ICE oder historische E-Lok, der Kölner Hauptbahnhof oder ein kleiner Bahnhof auf dem Land - die Eisenbahn begeistert Jung und Alt mit all ihren Facetten. Das Thema Bahn ist für viele Menschen eine interessante Freizeitbeschäftigung. Gerne geben wir privaten Fotografen und Filmern für Aufnahmen bei der und mit der Bahn einige Informationen an die Hand.
Bitte beachten Sie die aufgeführten Punkte, damit das Hobby Ihnen immer viel Vergnügen und Freude bereitet.
(1) Foto- und Filmaufnahmen (sowie deren Veröffentlichung) zu privaten Zwecken in öffentlich zugänglichen Bereichen der Deutschen Bahn sind ohne vorherige Zustimmung gestattet, so- lange die nachfolgenden Bedingungen eingehalten werden:
⦁ Die eigene Sicherheit und die Sicherheit Anderer darf durch die Foto- / Filmaufnahmen nicht gefährdet werden. Eine Behinderung der betrieblichen Abläufe und der Bahnkun- den ist untersagt. Flucht- und Rettungswege sind stets freizuhalten.
⦁ Der Aufenthalt im Gleis- und Gefahrenbereich ist untersagt. Das gilt auch für nicht mehr für den Bahnbetrieb genutzte Anlagen der Deutschen Bahn.
⦁ Der Einsatz von künstlichem Licht, Reflektoren, Leitern, Podesten, Stativen, Teleskop- masten/-armen oder ähnlichen Hilfsmitteln ist untersagt. (U.a. in der Hausordnung von DB Station & Service geregelt.)
⦁ Ein Einsatz von Drohnen und kugelförmigen Wurfkameras für Foto- / Filmaufnahmen auf Bahnanlagen sowie deren Überflug über Anlagen der Deutschen Bahn sind untersagt. Weitere Informationen dazu auch unter:
⦁ Das Recht am eigenen Bilde, insbesondere der Mitarbeiter und Bahnkunden, ist strikt zu beachten.
⦁ Den Belangen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist Rechnung zu tragen.
Die kommerzielle Verwertung von Fotos ist grundsätzlich nicht gestattet.
(2) Die Veröffentlichung der Foto- und Filmaufnahmen auf privaten – nicht kommerziellen - Webseiten und auf Sozial-Media-Accounts ist gestattet.
(3) Dritte dürfen die Foto- und Filmaufnahmen ebenfalls nur zu privaten Zwecken nutzen, soweit diesen Nutzungsrechte daran eingeräumt werden. Die Überlassung der Foto- / Filmaufnahmen an Bild- / Stockagenturen ist jedoch nicht gestattet.
(4) Eine redaktionelle Nutzung von Fotoaufnahmen in Eisenbahn Verlagen / Bahn Fachverlagen ist gestattet.
(5) Nicht von einer Gestattung zur Fotoerstellung umfasst, sind Aufnahmen zu privaten Zwecken im Rahmen von entgeltlichen Foto- / Filmkursen oder ähnlichen Veranstaltungen (z.B. Fotoshooting für Hochzeits- / Mode- oder Portraitaufnahmen). Für alle anderen, nicht privaten Zwecke bedarf es einer vorherigen Vereinbarung zumindest in Textform (Gestattung) mit der Deutschen Bahn, die bei filmvorhaben@deutschebahn.com anzufragen ist. Für die Erstellung und Bearbeitung von Erlaubnissen fallen Entgelte an. Zusätzliche Entgelte sind zu leisten, wenn eine Begleitung durch befugte Personen erforderlich ist.
(6) Ein Zugang zum Führerraum von Triebfahrzeugen / Steuerwagen der DB und deren Tochterunternehmen ist für private Foto- und Filmaufnahmen nicht gestattet.
(7) Das Anbringen von Stativen / Kameras jeglicher Ausführung an Eisenbahnfahrzeugen ist untersagt.
Quelle Januar 2020 Deutsche BahnTeam „Filme Dritter" (Content / Medienkooperationen - DB AG)